Behandlungskosten

 

Grundsätzlich orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Der Stundensatz  für selbstzahlende Patienten beträgt 60 €, der für privat- und zusatzversicherte Patienten 75 €.

 

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) anerkennt die Leistungen für Heilpraktiker nicht.

 

Die Privaten Kassen (PKV) und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel in vollem Umfang. Doch ist ein Selbstbehalt nicht ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für die Beihilfen und ähnliche Kassen. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Kasse nach.

 

Ich möchte grundsätzlich keinen hilfesuchenden, behandlungswilligen Patienten aus finanziellen Gründen abweisen. Dies hat in der Naturheilkunde eine lange Tradition. Sollten Sie daher in begründeten Fällen eine Honorar-Sondervereinbarung benötigen, so bitte ich Sie, mich diesbezüglich anzusprechen.